Haben Sie die Vorbereitungen vor der Verwendung getroffen?hydraulische selbstfahrende Scherenhebebühne?
Vorbereitende Arbeiten vor der Verwendung einer selbstfahrenden hydraulischen Scherenhebebühne
Arbeiten in der Höhe bergen immer bestimmte Risiken und Sicherheitsbedenken, die berücksichtigt werden müssen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Der Einsatz hydraulischer selbstfahrender Scherenhebebühnen erfreut sich aufgrund ihrer Mobilität und Stabilität bei Arbeiten in der Höhe immer größerer Beliebtheit. Vor dem Einsatz hydraulischer selbstfahrender Scherenhebebühnen müssen jedoch bestimmte vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden, um die Sicherheit der Arbeiter und der Umwelt zu gewährleisten.

Sicherheitsausrüstung und Kleidung:Arbeiten in der Höhe bergen ein gewisses Risiko, und es ist wichtig sicherzustellen, dass die Arbeiter die richtige Sicherheitsausrüstung und Kleidung tragen. Der Bediener muss einen Sicherheitsgurt tragen, der den Sicherheitsanforderungen entspricht, und ordentliche Kleidung tragen. Rutschige Schuhe mit harten oder stacheligen Sohlen sollten vermieden werden. Die Baustelle muss von einem Vormund beaufsichtigt werden und es ist keinem fremden Personal gestattet, die Baustelle zu betreten. An besonderen Arbeitsplätzen, an denen die Voraussetzungen für die Verwendung von Sicherheitsgurten nicht gegeben sind, müssen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und eine Aufsichtsperson vorhanden sein.
Gesundheitszustand:Arbeitnehmer mit bestimmten Erkrankungen sind für Arbeiten in der Höhe nicht geeignet. Daher ist es notwendig, den Gesundheitszustand der Arbeiter zu überprüfen, bevor sie zu Arbeiten in der Höhe eingesetzt werden. Personen, die an Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Anämie, Epilepsie oder anderen Erkrankungen leiden, die für Arbeiten in der Höhe nicht geeignet sind, dürfen keine Arbeiten in der Höhe durchführen.
Wetterverhältnisse:Auch die Wetterbedingungen können die Sicherheit von Arbeitern in der Höhe beeinträchtigen. Bei Unwettern wie Windstärken über Stufe 6, Blitzschlag usw., die die Bausicherheit beeinträchtigen, ist der Betrieb im Freien in großer Höhe verboten.
Elektrische Sicherheit:Bei der Arbeit mit elektrischen Geräten müssen sich die Arbeitnehmer an die einschlägigen Vorschriften des Arbeitsamtes halten.
Leitersicherheit:Leitern werden häufig für den Aufstieg in große Höhen verwendet. Allerdings müssen beim Benutzen von Leitern bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden:
(1) Die Leiter darf nicht zu wenige Sprossen haben und der Abstand zwischen den Sprossen der Leiter sollte 30 Dhl betragen.
(2) Es ist verboten, die Leiter in größerer oder verlängerter Länge zu verwenden. Bei der Verwendung sollte das obere Ende fest befestigt sein und das untere Ende sollte über rutschfeste Füße verfügen. Der Winkel zwischen der einseitigen Leiter und dem Boden sollte 60-70 Grad betragen. Es ist ratsam, dass der eingeschlossene Winkel der Leiter etwa 40 ± 5 Grad beträgt und eine zuverlässige Vorrichtung zur Begrenzung der Spannweite vorhanden ist.
(3) Es ist verboten, dass zwei Personen gleichzeitig auf der Leiter arbeiten.
(4) Leitern müssen den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Verwendung von Leitern ohne Gangschaltung, rutschfesten Füßen und Spannweitenbegrenzung ist untersagt.
Dachsicherheit:Das Betreten von Dachstühlen, Balken und nicht befestigten Gegenständen sowie das Benutzen von Behältern mit brennbaren und explosiven Stoffen zum Hochklettern ist verboten. Bei Arbeiten auf dem Dach aus Asbestziegeln oder anderen leichten Materialien müssen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden und es ist strengstens verboten, direkt darauf zu treten.
Plattform- und Hockersicherheit:Plattformen und Hocker, die mehr als zwei Meter lang sind, sollten mit Geländern ausgestattet sein. Bei einer Plattform mit einer flachen Platte muss die flache Platte fest befestigt werden, um ein Umkippen der Sondenplatine zu verhindern. Die Breite des Sprungbretts darf bei Einzeldurchgängen nicht weniger als 0,6 Meter betragen, bei Doppeldurchgängen darf sie nicht weniger als 1,2 Meter betragen und die Neigung darf nicht größer als 1:3 sein.
Sicherheit von Lastenaufzügen und Hängekörben: Bei Lastenaufzügen oder Hängekörben ist das Mitfahren sowie das Auf- und Abklettern des Auslegers, der Seile, der Hängekörbe und der hängenden Gegenstände, die das Material begleiten, verboten.

Für weitere Informationen zur hydraulischen selbstfahrenden Scherenhebebühne können Sie uns gerne kontaktieren.
Shandong Cathay Machinery Co., Ltd
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